Vergütung für Bereitschaftsdienst: Das musst du wissen

Steven Miller
Steven Miller
Vergütung für Bereitschaftsdienst: Das musst du wissen

Bereitschaftsdienst ist in vielen Berufen ein wichtiges Thema, vor allem in der Gesundheitsbranche, bei technischen Berufen oder in der Schichtarbeit. Doch was bedeutet Bereitschaftsdienst eigentlich genau, wie wird er vergütet, und was sagt das Gesetz dazu? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Bezahlung und gesetzliche Regelungen des Bereitschaftsdienstes. Außerdem zeigen wir dir anhand eines Beispiels, wie die Vergütung aussehen könnte, und geben dir Tipps, wie du den passenden Job findest.

Bereitschaftsdienst - Unterschiede zur Rufbereitschaft und normalen Arbeitszeit

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und normale Arbeitszeit – alles gehört irgendwie zur Arbeitszeit hinzu, handelt sich allerdings doch um 3 verschiedene Konzepte.  Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

  • Bereitschaftsdienst: Hier bist du verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Ort – häufig in der Nähe oder direkt am Arbeitsplatz – auf Abruf einsatzbereit zu sein. Du darfst dich in dieser Zeit zwar ausruhen, musst aber sofort reagieren können, wenn deine Hilfe benötigt wird. Wichtig: Bereitschaftsdienst zählt rechtlich zur Arbeitszeit.
  • Rufbereitschaft: Im Gegensatz dazu kannst du dich während der Rufbereitschaft an einem Ort deiner Wahl aufhalten, solange du telefonisch erreichbar bist und in einer bestimmten Zeitspanne am Einsatzort erscheinen kannst. Diese Zeit gilt meist nicht als Arbeitszeit.
  • Normale Arbeitszeit: Die klassische Arbeitszeit, in der du aktiv arbeitest und deinen Aufgaben nachgehst. Hier gibt es auch noch die Möglichkeit der Arbeitsbereitschaft, das heißt du bist an deiner Arbeitsstelle und bereit, direkt die nächste Aufgabe zu übernehmen - zum Beispiel Taxifahrer, wenn sie auf ihren nächsten Kunden warten. 

Bereitschaftsdienst ist also eine Mischform: Du arbeitest nicht durchgehend aktiv, musst aber an einem vorgegebenen Ort verfügbar sein. Das unterscheidet ihn sowohl von der flexibleren Rufbereitschaft als auch von der durchgehend aktiven Arbeitszeit.

Vergütung für Bereitschaftsdienst

Gesetzliche Regelung zur Vergütung des Bereitschaftsdienstes

Die Bezahlung für Bereitschaftsdienst ist gesetzlich vorgeschrieben, denn er zählt zur Arbeitszeit. Allerdings gibt es keine festen Vorgaben, wie hoch diese sein muss. Der genaue Betrag wird in der Regel durch den Arbeitsvertrag oder Tarifverträge geregelt. 

Zusammengefasst gilt zur gesetzlichen Regelung des Bereitschaftsdienstes Folgendes:

  • Vergütungspflicht: Bereitschaftsdienst muss vergütet werden. Wie viel, hängt von individuellen Vereinbarungen ab.
  • Arbeitszeitgesetz: Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit, sodass die Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche eingehalten werden muss.
  • Tarifverträge: In tarifgebundenen Berufen, wie etwa im öffentlichen Dienst, gibt es oft klare Regelungen zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten.

Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag gibt dir Auskunft, welche Regelungen für dich gelten. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält, um dich nicht (rechtswidrig) zu benachteiligen!

Beispielrechnung für die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes

Nun aber konkret: Wie viel kannst du für Bereitschaftsdienst verdienen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Branche, dem Tarifvertrag und der Dauer des Dienstes. Wichtig ist es auch zu wissen, dass Bereitschaftsdienst geringer vergütet werden darf, aber nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn.

Ein paar Beispiele:

  • Eine Pflegefachkraft hat nach ihrer Frühschicht von 6 bis 12 Uhr nach einer angemessenen Pause nochmal 2 Stunden Bereitschaftsdienst. Dafür bekommst du mindestens Mindestlohn, allerdings nicht deinen vollen Stundenlohn. Mögliche Abstufungen können zum Beispiel zwischen 40% und 80% sein. 
  • Eine Ärztin hat einen Nachtbereitschaftsdienst, der auch noch auf einen Feiertag fällt. Nach Tarifvertrag der VKA (öffentlicher Dienst) bekommt sie dann einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 Prozent des BD-Stundenentgelts wegen des Feiertags und zusätzlich einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 Prozent des BD-Stundenentgelts, da während der Nacht gearbeitet wird. 
  • Ein Elektroniker ohne Tarifvertrag könnte für ca. vier Stunden Bereitschaftsdienst 50 bis 80 Euro zusätzlich zum Grundgehalt verdienen. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Artikel über das Elektroniker Gehalt.
  • Dachdecker hingegen haben oft weniger Bereitschaftsdienste, verdienen jedoch durch andere Zulagen attraktive Gehälter. Lies dazu mehr in unserem Beitrag über das Dachdecker Gehalt.

Denke daran: Dein Arbeits- oder Tarifvertrag und eine Rücksprache mit deinem Arbeitgeber sind die einzigen Möglichkeiten, um 100 % Klarheit über deine persönliche Vergütung zu erhalten.

Jobs mit oder ohne Bereitschaftsdienst finden

Typische Berufe mit Bereitschaftsdienst sind Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegekräfte), Technische Berufe (Elektroniker, Servicetechniker) und Berufe mit Schichtarbeit (zum Beispiel Schichtleiter in der Produktion – mehr dazu in unserem Artikel über die Aufgaben eines Schichtleiters).

Berufe ohne Bereitschaftsdienst findest du vor allem in klassischen Büro- oder handwerklichen Tätigkeiten ohne Notfalldienste. Bereitschaftsdienst ist nicht für jeden geeignet, da er Flexibilität und Belastbarkeit erfordert – das ist auch vollkommen okay! Kläre daher spätestens im Vorstellungsgespräch, ob du in deinem neuen Job Bereitschaftsdienst machen musst und er (rechtmäßig!) zu den Arbeitszeiten zählt.

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